54 Anliegen beim öffentlichen Mitwirkungsverfahren zum "Entwicklungsrichtplan" eingegangen

Anschluss Lenzburg - Bahnanlage

Während des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens sind insgesamt 23 Eingaben mit total 54 Anliegen zum Entwicklungsrichtplan des Bahnhofs Lenzburg eingegangen: Anliegen, welche die Bahnanlage, den Bahnhofsplatz, die meisten jedoch das Bahnhofsquartier oder die sogenannte "Grünen Pause" betreffen. Auch Themen, welche die Nachhaltigkeit betreffen, beschäftigten. Zeitgleich wurden der Regionalverband "Lebensraum Lenzburg Seetal" sowie die Nachbarsgemeinden zur Mitwirkung eingeladen.  Die Anliegen sind in die überarbeitete Fassung des Entwicklungsrichtplan eingeflossen, welcher vom Stadtrat verabschiedet wurde.

Weiterer Fahrplan

Die SBB hat das Infrastrukturprojekt erarbeitet und wird dieses in den kommenden Wochen für das Plangenehmigungsverfahren einreichen.

In der Phase "Richtprojekt" soll nun die Projektdefinition für die Teilgebiete B und D weiter geschärft werden:

  • Die Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeit, Verkehr und Erschliessung, Grünraumkonzept, etc. müssen präzisiert werden.
  • Wichtige Schlüsselstellen müssen planerisch überprüft werden.
  • Ein schlüssiges Nutzungskonzept über das ganze Bahnhofareal soll erarbeitet werden.
  • Zwischen den vier Teilgebieten A (Infrastrukturprojekt), B (Bushof, Bahnhofgebäude, Bahnhofplatz), C (Bahnhofquartier) und D (Grüne Pause) sind diverse Schnittstellen detailliert zu prüfen und aufzugzeigen.
  • Im Zuge der Umsetzung des Infrastrukturprojektes der SBB Infrastruktur (Umsetzung voraussichtlich 2025 bis 2030) müssen bereits diverse Vorleistungen für die späteren Ausbauetappen der Teilgebiete B (Umsetzung voraussichtlich 2031 bis 2033) und D (Umsetzung voraussichtlich 2033 bis 34) umgesetzt werden.

Im Anschluss an das Richtprojekt soll der Gestaltungsplan ausgearbeitet werden. Folglich ist ein umfassendes, qualitätssicherndes Verfahren – voraussichtlich Projektwettbewerb – für die Teilgebiete B und D vorgesehen. Das Teilgebiet C wird durch private Grundeigentümerschaft voraussichtlich parallel zu den Teilgebieten B und D entwickelt.